Bei uns findet ihr digitale videobasierte Onlinekurse, die nach § 20 zertifiziert sind. Was heißt das genau?

Was bedeutet § 20?

  • Der § 20 ist Teil des Sozialgesetzbuches SGB V und behandelt den Bereich der primären Prävention und Gesundheitsförderung. Primäre Prävention bedeutet in diesem Rahmen die Vorbeugung von Krankheiten und zugleich die Förderung und Erhaltung der Gesundheit.

    Analoge Präventionskurse nach § 20 SGB V gibt es schon lange. Das Angebot virtueller Kurse wächst seit einiger Zeit stetig an. Egal ob analog oder virtuell: Ausschlaggebend für die Ausführung dieser Präventionskurse ist der Leitfaden Prävention.

    Dieser Leitfaden wurde von dem gesetzlichen Krankenversicherungs-
Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene entwickelt. Innerhalb des GKV-Leitfadens Prävention gibt es thematische Handlungsfelder.

    Ausschließlich Kurse, die sich in diesem Rahmen befinden, dürfen von gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Zu fördernde Leistungen, die in dem Leidfaden Prävention verankert sind, sind die individuelle verhaltensbezogene Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 5 SGB V, die Prävention und die Verbesserung der Gesundheit in Lebenswelten nach § 20a SGB V sowie die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und die Prävention von Gesundheitsrisiken, die durch die Berufsausübung verursacht werden nach § 20c SGB V.

    Die gesetzlichen Krankenkassen sind durch § 20a SGB V demnach dazu verpflichtet, die Präventionskurse finanziell zu fördern. Durch diese Förderung sollen zugleich soziale und geschlechtsspezifische Unterschiede vermieden werden.

  • Getreu dem Motto „Vorsorge ist besser als Nachsorge" soll die dazu beitragen, Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu erhalten und zu fördern. In den verschiedenen Handlungsfeldern werden verschiedene Ziele verfolgt: etwa das Risiko für Diabetes mellitus Typ 2 zu senken, die Verringerung der Sterberate von Krebs oder die Verbesserung der Lebensqualität. Auch soll der allgemeine Tabak- und Alkoholkonsum verringert, Basiswissen in den Bereichen Ernährung oder Bewegung vermittelt und psychischen Erkrankungen wie Depressionen vorgebeugt werden.

    Insgesamt sollen also durch die Primärprävention die Bewegung und eine gesunde Ernährung gefördert und zugleich Suchtmittelkonsum sowie Stress reduziert werden.

  • Nicht nur Versicherte, sondern auch die gesetzlichen Krankenkassen profitieren von der in § 20 festgelegten Primärprävention. Eine Vielzahl von Krankheiten resultiert aus unzureichender gesunder Ernährung oder Bewegungsmangel sowie dem extremen Konsum von Tabak- und Alkohol.

    Präventionsmaßnahmen wirken diesen Ursachen entgegen. Die Vorbeugung und das rechtzeitige Entgegenwirken von Gesundheitsrisiken und Krankheiten haben für die gesetzlichen Krankenkassen den positiven Effekt der Kostensenkung. Für sie ist es aus wirtschaftlicher Sicht kostenintensiver, Erkrankte im Nachhinein zu kurieren als im Vorfeld präventiv zu agieren.

    Aus diesem Grund werden die Kosten von zertifizierten Präventionskursen von gesetzlichen Krankenkassen bis zu 100% übernommen! In der Regel übernimmt Deine Krankenkasse im Kalenderjahr zwei Präventionsmaßnahmen, wenn diese erfolgreich beendet wurden (das gilt auch für analoge Kurse).

    Aus diesem Grund erhältst Du auch bei uns nach Abschluss eines Kurses ein Teilnahmezertifikat, das du bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen kannst. Mit einigen Krankenkassen wie der AOK und der BARMER kooperieren wir sehr eng zusammen, sodass Versicherte dieser Krankenkassen nicht einmal in Vorleistung für die Kursgebühr gehen müssen! Aber auch alle anderen Versicherten erhalten von ihrer Krankenkasse die Kursgebühr zurück, sofern der Kurs abgeschlossen wurde und noch keine zwei Präventionsmaßnahmen geltend gemacht wurden.

    Es spricht also nichts dagegen, JETZT etwas für Deine Gesundheit zu tun!